„Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“
— § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag)

 

Kapitaldelikte: Die schwersten Vorwürfe des Strafrechts

Kapitaldelikte zählen zu den gravierendsten Straftatbeständen im deutschen Strafrecht. Unter ihnen versteht man insbesondere Totschlag (§ 212 StGB), Mord (§ 211 StGB) sowie weitere Delikte, bei denen das Leben eines Menschen angegriffen oder gefährdet wird, etwa versuchte Tötungsdelikte.

 

Fachanwalt für Strafrecht

Die Ermittlungen in solchen Verfahren sind besonders umfangreich – nicht nur aufgrund der gesetzlichen Strafandrohungen, sondern auch wegen der hohen öffentlichen und persönlichen Bedeutung.

Was ist bei Kapitaldelikten besonders wichtig?

WORAUF SIE BESONDERS ACHTEN SOLLTEN

1. Sofortige und umfassende Verteidigung

Kapitaldelikte lösen regelmäßig einschneidende Maßnahmen aus – insbesondere U-Haft, Telefonüberwachung, Observationen und forensische Gutachten. Jede unbedachte Äußerung kann den Ausgang des Verfahrens erheblich beeinflussen.
Deshalb gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht – und meist Ihre beste Option.

2. Forensische und technische Beweise prüfen

In kaum einem Bereich spielen Gutachten so eine große Rolle wie bei Tötungsdelikten:
• rechtsmedizinische Gutachten
• toxikologische Untersuchungen
• DNA-Spuren
• Bewegungsdaten, Standortdaten, digitale Spuren
Eine effektive Verteidigung bedeutet, diese Ergebnisse konsequent zu hinterfragen, alternative Szenarien aufzuzeigen und eigene Sachverständige einzubeziehen.

3. Rekonstruktion des Geschehens

Die Bewertung eines möglichen Vorsatzes oder einer Notwehrsituation ist entscheidend:
War es ein Unfall? Lag Notwehr oder Nothilfe vor? Handelte es sich um eine affektive Ausnahmesituation?
Gerade hier können präzise Ermittlungen zugunsten des Beschuldigten entscheidend sein.

4. Umgang mit Untersuchungshaft

Bei Kapitaldelikten besteht häufig Haftgrund. Eine erfolgreiche Verteidigung muss daher auch darauf abzielen, Haftgründe zu entkräften oder die Haftbedingungen zu verbessern.

Meine Unterstützung als Strafverteidiger

Als Strafverteidiger begleite ich Mandanten in Kapitalstrafsachen mit besonderer Sorgfalt und Diskretion. Dazu gehören:

  • Sofortige Kontaktaufnahme, auch in Haftsachen
  • Prüfung und Aufarbeitung aller Beweise und Gutachten
  • Entwicklung einer klaren Verteidigungsstrategie
  • Begleitung im Ermittlungsverfahren, bei Vernehmungen und in der Hauptverhandlung
  • Kooperation mit unabhängigen Sachverständigen
  • Konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte – ohne Rücksicht auf öffentlichen Druck

Kapitaldelikte gehören zu den anspruchsvollsten Verfahren. Ihre Verteidigung braucht Erfahrung, Präzision und Entschlossenheit.

Was andere über mich sagen

Unsere Mandantenstimmen

Benötigen Sie sofortige Hilfe?

Bei Durchsuchung, Verhaftung oder drohender Vorladung gilt: Schweigen ist Ihr Recht. Nutzen Sie die 24-Stunden-Notfallnummer: 0173 962 9031.
Rechtsanwalt Schwarzer ist in dringenden Fällen jederzeit erreichbar.