„Wer als Amtsträger für eine Diensthandlung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
— § 331 Abs. 1 StGB (Vorteilsannahme)
„Wer als Amtsträger für eine Diensthandlung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
— § 331 Abs. 1 StGB (Vorteilsannahme)
Das Korruptionsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, die darauf abzielen, die Integrität staatlicher und wirtschaftlicher Entscheidungsprozesse zu schützen. Zu den zentralen Vorschriften gehören insbesondere:
• Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 331–335 StGB)
• Korruption im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
• Untreue (§ 266 StGB)
• Wettbewerbsbeeinflussung und Vorteilsgewährungen

Korruptionsverfahren sind oft komplex, da sie selten auf offenen Handlungen beruhen. Stattdessen stützen sich Ermittlungsbehörden häufig auf E-Mails, Zahlungsströme, interne Compliance-Vorgänge, Hinweisgeber oder verdeckte Ermittlungen.
WORAUF SIE BESONDERS ACHTEN SOLLTEN
Meine Unterstützung als Strafverteidiger
Im Korruptionsstrafrecht verteidige ich Amtsträger, Unternehmer, Angestellte und Führungskräfte mit besonderer Sorgfalt und Diskretion. Ich biete:
Korruptionsvorwürfe bedrohen nicht nur die strafrechtliche Situation, sondern auch Reputation und berufliche Zukunft – eine entschlossene und präzise Verteidigung ist daher unverzichtbar.
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