„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie einführt, ausführt, veräußert oder abgibt.“
— § 29 Abs. 1 BtMG

 

Betäubungsmittelstrafrecht: Zwischen Alltag, Abhängigkeit und organisierter Kriminalität

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eines der umfangreichsten und praxisrelevantesten Gebiete des Strafrechts. Die Spannbreite reicht von einfachen Besitzdelikten über Handeltreiben und Einfuhr bis hin zu banden- und gewerbsmäßigen Straftaten.
Neben klassischen Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin rücken zunehmend Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)sowie verschreibungspflichtige Medikamente in den Fokus.

 

Fachanwalt für Strafrecht

Verfahren nach dem BtMG sind oft durch verdeckte Ermittlungen, Telefonüberwachungen, V-Leute und komplexe Beweisführungen geprägt. Gleichzeitig betreffen sie viele Menschen, die ursprünglich weder kriminelle Absicht hatten noch in organisierte Strukturen eingebunden sind.

Was ist im BtMG besonders wichtig?

WORAUF SIE BESONDERS ACHTEN SOLLTEN

1. Unterscheidung zwischen Eigenkonsum und Handeltreiben

Ein zentraler Punkt der Verteidigung ist die Frage, ob der Besitz allein dem Eigenkonsum diente oder bereits als Handeltreiben interpretiert wird.
Schon geringe Indizien wie:
• Verpackungsmaterial
• Bargeld
• Kommunikation über Mengen oder Preise
können von Ermittlungsbehörden falsch interpretiert werden. Eine klare Aufarbeitung ist entscheidend.

2. Wirkstoffgehalt und Menge

Im BtMG entscheidet häufig nicht die Menge der Substanz, sondern der Wirkstoffgehalt über die Strafbarkeit – insbesondere bei der Frage:
• „geringe Menge“
• „normale Menge“
• „nicht geringe Menge“
Letztere kann zu drastischen Strafverschärfungen führen. Die Verteidigung muss daher Laborbefunde kritisch prüfen und ggf. eigene Gutachten einholen.

3. Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen

BtMG-Verfahren sind geprägt von Eingriffen wie:
• Telefonüberwachung
• GPS-Ortung
• Observation
• Postkontrolle
• Durchsuchungen
Nicht selten ist die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen fraglich. Werden sie erfolgreich angegriffen, können Beweise unverwertbar sein – oft mit deutlichen Auswirkungen auf das gesamte Verfahren.

4. Rolle von Abhängigkeit oder therapeutischen Maßnahmen

Viele BtMG-Verfahren betreffen Menschen, die selbst abhängig sind. In solchen Fällen stehen auch Möglichkeiten offen wie:
• Zurückstellung der Strafe nach § 35 BtMG
• Therapie statt Strafe
• Bewährungsorientierte Lösungen
• Reduzierung der Schuld durch besondere persönliche Umstände
Dies eröffnet Chancen auf ein deutlich milderes Ergebnis.

5. Grenzübertritt, Onlinehandel und Darknet

Moderne BtMG-Verfahren betreffen zunehmend:
• Onlinebestellungen
• Versandhandel aus dem Ausland
• Darknet-Marktplätze
Hier ist entscheidend, die tatsächliche Kontroll- und Zugriffssituation der beschuldigten Person sauber zu analysieren. Nicht immer ist ein Zugriff auf einen Account oder eine Lieferung beweisbar.

Meine Unterstützung als Strafverteidiger

Ich verteidige Mandanten im Betäubungsmittelstrafrecht mit fachlicher Präzision und einer realistischen, ergebnisorientierten Strategie:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit aller Ermittlungsmaßnahmen
  • Analyse von Wirkstoffgehalt, Mengen und Laborergebnissen
  • Abgrenzung von Eigenkonsum und Handeltreiben
  • Verteidigung bei Vorwürfen der Einfuhr, Banden- oder Gewerbsmäßigkeit
  • Nutzung von Therapie- und Entkriminalisierungsmechanismen
  • Konsequente Vertretung im Ermittlungs- und Hauptverfahren

BtMG-Verfahren sind komplex – doch mit einer fundierten und strukturierten Verteidigung lassen sich häufig erhebliche Konsequenzen vermeiden oder reduzieren.

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