„Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
— § 223 Abs. 1 StGB (Körperverletzung)
Gewaltdelikte: Vorwürfe mit unmittelbaren Konsequenzen
Gewaltdelikte umfassen Straftaten, bei denen körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Sicherheit einer Person angegriffen oder gefährdet werden. Dazu gehören insbesondere Körperverletzungsdelikte (§§ 223 bis 227 StGB) wie einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung, ebenso Vorwürfe wie Bedrohung (§ 241 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). In der Praxis treten Gewaltdelikte häufig im Zusammenhang mit Streit, Eskalationen im öffentlichen Raum, Alkohol oder Konflikten im sozialen Nahbereich auf.

Fachanwalt für Strafrecht
Ermittlungsverfahren in diesem Bereich werden oft schnell und konsequent geführt. Typisch sind zeitnahe Vernehmungen, Sicherstellungen, Durchsuchungen, ärztliche Atteste, Foto Dokumentationen von Verletzungen, Zeugenbefragungen sowie die Auswertung von Videoaufnahmen und digitaler Kommunikation. Je nach Vorwurf und Lage kann es zudem zu vorläufigen Festnahmen oder weiteren einschneidenden Maßnahmen kommen.
Was ist bei Gewaltdelikten besonders wichtig?
WORAUF SIE BESONDERS ACHTEN SOLLTEN
1. Aussageverhalten und frühe Weichenstellung
2. Beweislage konsequent prüfen
• ärztliche Atteste und rechtsmedizinische Einordnungen
• Fotos, Videos, Bodycam Aufnahmen, Überwachungskameras
• Zeugenqualität, Wahrnehmungsmöglichkeiten, Widersprüche
• Chatverläufe, Standortdaten, Anruflisten und sonstige digitale Spuren
3. Richtige rechtliche Einordnung des Vorwurfs
4. Notwehr, Notstand und alternative Geschehensabläufe
5. Nebenfolgen und Schutzmechanismen beachten
Meine Unterstützung als Strafverteidiger
Ich vertrete Sie in Verfahren wegen Gewaltdelikten strukturiert und konsequent. Dazu gehören insbesondere:
• Ersteinschätzung des Vorwurfs und sofortige Verteidigungsstrategie
• Akteneinsicht und systematische Analyse von Aussagen, Spuren und Gutachten
• Prüfung rechtlicher Einordnungen, insbesondere Vorsatz, Qualifikationen und Rechtfertigungen
• Begleitung bei polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen und Terminen
• Einbindung geeigneter Sachverständiger, wenn Atteste oder Gutachten streitig sind
• Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, inklusive Verfahrensanträgen und Beweisführung
Gerade bei Gewaltdelikten entscheidet eine frühe, präzise und beweisorientierte Verteidigung darüber, wie sich das Verfahren entwickelt und welche Folgen tatsächlich drohen.
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