„Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
— § 223 Abs. 1 StGB (Körperverletzung)

Gewaltdelikte: Vorwürfe mit unmittelbaren Konsequenzen

Gewaltdelikte umfassen Straftaten, bei denen körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Sicherheit einer Person angegriffen oder gefährdet werden. Dazu gehören insbesondere Körperverletzungsdelikte (§§ 223 bis 227 StGB) wie einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung, ebenso Vorwürfe wie Bedrohung (§ 241 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). In der Praxis treten Gewaltdelikte häufig im Zusammenhang mit Streit, Eskalationen im öffentlichen Raum, Alkohol oder Konflikten im sozialen Nahbereich auf.

Fachanwalt für Strafrecht

Ermittlungsverfahren in diesem Bereich werden oft schnell und konsequent geführt. Typisch sind zeitnahe Vernehmungen, Sicherstellungen, Durchsuchungen, ärztliche Atteste, Foto Dokumentationen von Verletzungen, Zeugenbefragungen sowie die Auswertung von Videoaufnahmen und digitaler Kommunikation. Je nach Vorwurf und Lage kann es zudem zu vorläufigen Festnahmen oder weiteren einschneidenden Maßnahmen kommen.

Was ist bei Gewaltdelikten besonders wichtig?

WORAUF SIE BESONDERS ACHTEN SOLLTEN

1. Aussageverhalten und frühe Weichenstellung

In Gewaltsachen werden Entscheidungen häufig früh getroffen, weil Aussagen von Beteiligten und Zeugen zeitnah aufgenommen werden. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Eine unüberlegte Einlassung kann später nur schwer korrigiert werden.

2. Beweislage konsequent prüfen

Viele Verfahren stehen und fallen mit Details: Verletzungsbildern, zeitlichen Abläufen, Aussagekonstanz und objektiven Spuren. Zu prüfen sind insbesondere:
• ärztliche Atteste und rechtsmedizinische Einordnungen
• Fotos, Videos, Bodycam Aufnahmen, Überwachungskameras
• Zeugenqualität, Wahrnehmungsmöglichkeiten, Widersprüche
• Chatverläufe, Standortdaten, Anruflisten und sonstige digitale Spuren

3. Richtige rechtliche Einordnung des Vorwurfs

Im Gewaltstrafrecht ist die Abgrenzung zentral: einfache oder gefährliche Körperverletzung, schwere Folgen, Versuch, Beteiligung mehrerer Personen, Einsatz von Gegenständen, Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Diese Einordnung beeinflusst Strafrahmen, Zuständigkeit des Gerichts und Verfahrensdynamik.

4. Notwehr, Notstand und alternative Geschehensabläufe

Häufig ist streitig, wer angefangen hat, ob ein Angriff vorlag und ob eine Verteidigung erforderlich war. Notwehr und rechtfertigender Notstand sind gesetzlich geregelte Rechtsinstitute und hängen von einer präzisen Rekonstruktion des Ablaufs ab.

5. Nebenfolgen und Schutzmechanismen beachten

Gewaltvorwürfe können Nebenfolgen auslösen, etwa Kontaktverbote, Annäherungsbeschränkungen, Auswirkungen auf Waffenrecht, Berufsrecht oder laufende Bewährungen. Diese Aspekte müssen im Verfahren mitgedacht werden, weil sie für die persönliche Situation oft genauso gravierend sind wie die eigentliche Strafe.

Meine Unterstützung als Strafverteidiger

Ich vertrete Sie in Verfahren wegen Gewaltdelikten strukturiert und konsequent. Dazu gehören insbesondere:
• Ersteinschätzung des Vorwurfs und sofortige Verteidigungsstrategie
• Akteneinsicht und systematische Analyse von Aussagen, Spuren und Gutachten
• Prüfung rechtlicher Einordnungen, insbesondere Vorsatz, Qualifikationen und Rechtfertigungen
• Begleitung bei polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen und Terminen
• Einbindung geeigneter Sachverständiger, wenn Atteste oder Gutachten streitig sind
• Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, inklusive Verfahrensanträgen und Beweisführung

Gerade bei Gewaltdelikten entscheidet eine frühe, präzise und beweisorientierte Verteidigung darüber, wie sich das Verfahren entwickelt und welche Folgen tatsächlich drohen.

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