„Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe obliegt der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde.“
— § 451 Abs. 1 StPO

 

Strafvollstreckung und Haftrecht: Rechte sichern, Perspektiven schaffen

Die Strafvollstreckung beginnt dort, wo das Urteil rechtskräftig wird oder ein Haftbefehl vollzogen werden soll. Dieser Bereich des Strafrechts betrifft Menschen, die bereits verurteilt wurden oder sich in Untersuchungshaft bzw. Strafhaft befinden.
Typische Themen der Strafvollstreckung und des Haftrechts sind:
• Vollzug von Freiheitsstrafen
• Untersuchungshaft und Haftprüfung
• Reststrafenaussetzung zur Bewährung (§ 57 StGB)
• Vollzugsplanverfahren
• Haftunterbrechung, Verlegung oder Lockerungen
• Elektronische Fußfessel
• Widerruf von Bewährung
• Umgang mit Justizvollzugsanstalten und Vollstreckungsbehörden

 

Fachanwalt für Strafrecht

Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Frage der Schuld, sondern: Wie kann die Haftzeit gestaltet, verkürzt oder vermieden werden?

Was ist im Strafvollstreckungs- und Haftrecht besonders wichtig?

WORAUF SIE BESONDERS ACHTEN SOLLTEN

1. Prüfung der Rechtmäßigkeit von Haft und Haftbefehlen

Gerade zu Beginn eines Verfahrens ist entscheidend, ob:
• ein Haftbefehl korrekt begründet ist,
• die Haftgründe (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) tatsächlich vorliegen,
• mildere Mittel möglich wären, z. B. Meldeauflagen oder Kaution.
Fehlerhafte Haftbefehle können aufgehoben oder zumindest entschärft werden.

2. Vollzugsplan und individuelle Perspektiven

In der Strafhaft entscheidet der Vollzugsplan über:
• Arbeit
• Therapie
• Sozialkontakte
• Lockerungen (Ausgänge, Urlaub, Freigang)
• Übergangsmanagement
Eine effektive anwaltliche Begleitung ist hier wichtig, weil falsche Einstufungen oder unvollständige Angaben den gesamten Haftverlauf verzögern oder verschärfen können.

3. Reststrafenaussetzung – der Weg in die Freiheit

Die Frage, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt maßgeblich ab von:
• dem Vollzugsverhalten,
• Sozialprognose,
• Unterstützung durch Familie oder Arbeitgeber,
• Therapien oder Maßnahmen im Vollzug.
Eine gute Vorbereitung der Anhörung und eine strukturierte Darstellung der Lebensperspektive sind entscheidend für den Erfolg.

4. Haftbedingungen, Rechte und Beschwerden

Häftlinge haben klare Rechte – etwa auf medizinische Versorgung, Telefonate, rechtliches Gehör, Besuche und angemessene Unterbringung.
Bei Verstößen sind möglich:
• Anträge an die Vollzugsbehörde
• Eilanträge
• gerichtliche Überprüfungen nach §§ 109 ff. StVollzG
Gerade bei unrechtmäßigen Disziplinarmaßnahmen oder verweigerten Lockerungen ist anwaltliches Eingreifen wirksam.

5. Bewährung, Widerruf und Auflagen

Auch nach einer Haftentlassung bleiben viele Betroffene im Fokus der Strafvollstreckung:
• Auflagenverletzungen
• neue Ermittlungsverfahren
• unzureichende Nachweise (z. B. Urinkontrollen, Arbeitsbemühungen)
Hier geht es häufig darum, einen Widerruf der Bewährung zu verhindern und Alternativen vorzuschlagen.

Meine Unterstützung im Strafvollstreckungs- und Haftrecht

Ich begleite Betroffene und ihre Angehörigen in allen Phasen des Vollzugs und der Strafvollstreckung:

  • Prüfung und Anfechtung von Haftbefehlen
  • Haftprüfung und Haftbeschwerde
  • Begleitung im Vollzugsplanverfahren
  • Vorbereitung der Reststrafenaussetzung
  • Durchsetzung von Lockerungen und Rechten im Vollzug
  • Vertretung in Bewährungsfragen und Widerrufsverfahren
  • Kommunikation mit Justizvollzugsanstalt, Staatsanwaltschaft und Gericht

Die Strafvollstreckung ist kein bloßer Verwaltungsakt – sie entscheidet über Freiheit, Perspektiven und Lebensplanung. Eine engagierte Vertretung kann entscheidende Weichen stellen.

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