„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Täuschung einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
— § 263 Abs. 1 StGB

 

Vermögensdelikte: Ein Überblick

Vermögensdelikte umfassen alle Straftatbestände, die sich gegen das Eigentum und das wirtschaftliche Vermögen eines anderen richten. Dazu zählen klassische Delikte wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue, aber auch komplexere Erscheinungsformen wie Computerbetrug, Erschleichen von Leistungen oder Vermögensschädigungen im Unternehmenskontext.

 

Fachanwalt für Strafrecht

Gemeinsam ist ihnen, dass staatliche Ermittlungsbehörden regelmäßig früh und umfassend eingreifen: Durchsuchungen, Sicherstellungen und Kontosperren sind keine Seltenheit. Für Betroffene bedeutet dies oft erheblichen Druck – sowohl emotional als auch wirtschaftlich.

Was ist bei Vermögensdelikten besonders wichtig?

WORAUF SIE BESONDERS ACHTEN SOLLTEN

1. Frühzeitige anwaltliche Vertretung

Vermögensdelikte sind häufig von einer Vielzahl an Indizien geprägt. Ohne anwaltlichen Schutz kann eine unüberlegte Aussage oder Herausgabe von Unterlagen erhebliche Nachteile bringen. Schweigen ist Ihr Recht – und meist Ihre beste Verteidigung.

2. Einsicht in die Ermittlungsakte

Eine fundierte Verteidigungsstrategie ist erst möglich, wenn bekannt ist, was Polizei und Staatsanwaltschaft tatsächlich vorwerfen oder bereits ermittelt haben. Oft zeigt sich, dass Beweise lückenhaft sind oder wichtige Punkte nicht berücksichtigt wurden.

3. Wirtschaftliche und persönliche Folgen minimieren

Gerade bei Verdacht auf Betrug oder Untreue drohen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch berufliche, geschäftliche und reputative Schäden. Durch geschicktes Verteidigen kann häufig erreicht werden, dass Verfahren eingestellt oder Strafen deutlich reduziert werden.

4. Schadenswiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, durch Ausgleichsleistungen oder Verhandlungen mit Geschädigten ein milderes Ergebnis zu erzielen. Dies kann wesentlich zur Verfahrenseinstellung beitragen.

Meine Unterstützung als Strafverteidiger

Ich entwickle für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie, abgestimmt auf die konkrete Sachlage und Ihre persönlichen Ziele. Dazu gehören u.a.:

  • Prüfung der Vorwürfe und Beweislage
  • Vorbereitung und Begleitung bei polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen
  • Verhandlungen zur Schadenswiedergutmachung
  • Strategische Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Vermeidung oder Minimierung strafrechtlicher Folgen

Vermögensdelikte sind komplex – eine professionelle und entschlossene Verteidigung ist entscheidend.

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Bei Durchsuchung, Verhaftung oder drohender Vorladung gilt: Schweigen ist Ihr Recht. Nutzen Sie die 24-Stunden-Notfallnummer: 0173 962 9031.
Rechtsanwalt Schwarzer ist in dringenden Fällen jederzeit erreichbar.